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Reisetipps für Winterreisen ins Ausland |
Hier erfahren Sie mehr über Fallstricke bei Auslandsreisen was Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Einfuhrbestimmungen und verbotene Gegenstände als Souvenirs betrifft. Quelle: ERGO Verbrauchertipps |
EinreisebestimmungenDer Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres und deshalb ist die
Vorfreude bereits lange vor dem eigentlichen Reisebeginn groß. Egal, ob es sich
bei dem geplanten Urlaub um eine Nah- oder Fernreise handelt: Es ist wichtig,
sich vorab über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu informieren.
Innerhalb Europas gibt es hier für EU-Bürger zwar wenig zu beachten, da das
Schengener Abkommen aus dem Jahr 1985 innerhalb der EU das Reisen ohne
Grenzkontrollen erlaubt. Ausnahmen bilden aber die Nicht-Schengen-Länder Irland,
Zypern, Bulgarien, Rumänien und das Vereinigte Königreich – hier müssen
EU-Bürger bei der Einreise nach wie vor einen gültigen Reisepass oder
Personalausweis vorlegen; ein Visum ist jedoch nicht notwendig. Komplizierter
sind dagegen die Regelungen, die bei einer Einreise in die EU als
Nicht-EU-Bürger oder bei einer Reise aus der EU in ein außereuropäisches Land
greifen. Deshalb empfehlen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung),
am besten immer einen gültigen Reisepass mitzuführen. „Ob zudem ein Visum
gebraucht wird, ist von Land zu Land verschieden. Aus diesem Grund ist es
ratsam, sich unbedingt frühzeitig im Vorfeld der Reise beim Auswärtigen Amt,
beim Konsulat oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes über die
Einreisebestimmungen zu erkundigen.“ Dort kann auch erfragt werden, welcher
Impfschutz für den Besuch des Urlaubslandes empfohlen wird. Zoll- und EinfuhrbestimmungenDie Urlaubsreise oder auch das steuerfreie Einkaufen auf Flughäfen verleitet viele Reisende zum günstigen Shopping. Aber Achtung: Es gibt feste Zoll- und Einfuhrbestimmungen, die genau regeln, in welchen Mengen bestimmte Produkte wie Tabak, Alkohol oder Kosmetikartikel nach Deutschland importiert werden dürfen. So ist es erlaubt, aus Nicht-EU-Ländern maximal 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak nach Deutschland einzuführen. Bei alkoholischen Getränken richten sich die Einfuhrbestimmungen nach dem Alkoholgehalt. Von Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent darf beispielsweise maximal ein Liter eingeführt werden, bei Getränken mit einem darunterliegenden Alkoholgehalt ist es dagegen erlaubt, zwei Liter nach Deutschland mitzunehmen. Bei Flug- oder Schiffsreisen darf der Warenwert der mitgebrachten Artikel – wie zum Beispiel Parfum – eine Summe von 430 Euro nicht übersteigen, bei Personen unter 15 Jahren gilt in der Regel eine reduzierte Pauschale von 150 Euro. „Sehr beliebt ist es, im oft billigeren EU-Nachbarland den Autotank zu befüllen. Dabei dürfen sogar zusätzlich 20 Liter Kraftstoff in einem Kanister mitgenommen werden“, erklären die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung). Wichtig ist für alle Arten von Waren, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, dass diese nur für den Eigenbedarf bestimmt sein dürfen – ein Weiterverkauf ist also nicht erlaubt. Eine detaillierte Liste der Zoll- und Einfuhrbestimmungen ist unter anderem auf der Homepage des Zolls einsehbar. Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung) „Verbotene“ Gegenstände als SouvenirsKorallen aus Griechenland, Orchideen aus Vietnam, Bärenfelle aus Kanada: Wer
eine kleine Erinnerung aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen will, der sollte
sich vorab genau über die Artenschutzbestimmungen informieren – darauf weisen
die Experten der D.A.S. Rechtschutzversicherung hin. Denn häufig unterliegen
sogar Mitbringsel, die auf den ersten Blick ganz unverfänglich wirken, etwa eine
gefärbte Koralle in einem Anhänger, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Die Folge: Sie werden vom Zoll eingezogen, der Urlauber muss mit einem
Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat
rechnen. Denn die EU-Artenschutzverordnung schützt nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen, sondern auch Teile davon, wie beispielweise Schildkrötenpanzer oder
Schneckenhäuser. Die Webseite
www.artenschutz-online.de gibt Auskunft, welche Tiere und Pflanzen nicht
eingeführt werden dürfen. Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher . |
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